Schmutz, Schutz und Teilhabe: Eine rechtswissenschaftliche Einordnung von wohlverstandenen Interessen und dem Recht auf Beteiligung von Kindern
Schutz und Teilhabe – kaum ein anderer Doppelklang ist in der Jugend- und Jugendmedienschutzpolitik derzeit so häufig zu hören wie dieser. Beide Aspekte sind normativ gerahmt, aus Sicht von Grund- und Menschenrechten garantiert und ihre Perspektiven für die Gestaltung von Kindheit in digitalen Medienumgebungen essenziell. Und doch können sich Schutz und Teilhabe widersprechen oder auf unterschiedlichen Ebenen (Erziehung, Bildung, Mediennutzung, Produktion, politische Partizipation uvm.) ganz unterschiedlich starke Ausprägungen erfahren, z.B. bei Fragen wie: Sollen Heranwachsende über Art und Ausmaß des sie selbst betreffenden Ordnungsrahmens (inkl. Jugendschutz) mitbestimmen? Sind sie an der Ausgestaltung moderner Medienerziehung und Medienbildung zu beteiligen? Welche Möglichkeiten bieten Teilhaberechte bei der Überwindung praxisferner, kommunikationseinschränkender Rechtsnormen oder medienhandlungsbezogener Elternverbote? Hilft der Ansatz eines Rechts auf „unbeschwerte Teilhabe“ bei der Integration der beiden Aspekte?
Der Vortrag will mehr Licht in das Dickicht der beiden unterschiedlichen Schutzgehalte, ihren kongruenten wie inkongruenten Teilmengen und Schnittbereichen bringen und Leitlinien für die Optimierung ihrer Geltungskraft in der Praxis entwickeln.