Dr. Ingrid Stapf „Zwischen Selbstbestimmung, Fürsorge und Befähigung: Kinderrechte in mediatisierten Lebenswelten“

IdT18 – „Zwischen Selbstbestimmung, Fürsorge und Befähigung: Kinderrechte in mediatisierten Lebenswelten“ Dr. Ingrid Stapf from jff_de on Vimeo.

Der Vortrag gibt einen Impuls zu einer kinderrechtlichen Perspektive mit Blick auf die medial durchdrungenen Lebenswelten von Kindern. Diese Perspektive sieht Kinder als subjektive Träger von Menschenrechten, die ihnen als Kinder zukommen. Da Kindheit eine Entwicklungsphase ist, die von besonderer Verletzlichkeit, Abhängigkeit und auch asymmetrischen Machtstrukturen in der generationalen Ordnung geprägt ist, bewegen sich Kinderrechte im Spannungsfeld, Kinder einerseits als aktiv handelnde Subjekte in ihren Selbstbestimmungstendenzen (als „beings“) ernst zu nehmen und ihnen (als „becomings“) gleichzeitig Schutz und Fürsorge zu gewähren, damit sie sich gesund und eigenverantwortlich entwickeln und ihre Persönlichkeit entfalten können. Hierzu wird die Befähigung von Kindern relevant, indem Kinder die Fähigkeiten erwerben sollten, die in ihren jeweiligen Kontexten für ein selbstbestimmtes und glückliches Leben relevant sind. So betont der Sozialökonom Amartya Sen (2007), dass Kinder befähigt werden müssen, um sich ihre Freiheitsrechte anzueignen.

In welchem alpha pharma Zusammenhang aber stehen Schutz, Befähigung und Partizipation mit Blick auf mediale Lebenswelten? Welches Kindheitsbild ist weiterführend? Und was bedeutet eine kinderrechtliche Perspektive mit Blick auf Medienbildung, Medienerziehung aber auch die Medienregulierung? Als die Kinderrechte mit der UN-Kinderrechtskonvention 1989 völkerrechtlich verbrieft und darin Kinder erstmals global als handelnde Rechtssubjekte verstanden wurden, steckte das Internet noch in den Kinderschuhen. Zwischenzeitlich ist Kindheit weitgehend mediatisiert: Empirische Daten verweisen auf eine wachsende mediale Ausstattung und Nutzungszahlen schon in der frühen Kindheit (MPFS 2017, DIVSI 2015) und eine mediale Durchdringung von Orten und Formen kindlicher Kommunikation (Tillmann/Hugger 2014). Gleichzeitig steht der Kindermedienschutz vor einer Regulierungskrise (Stapf 2016) und Fragen der Medienbildung sowie der Verantwortung verschiedener Stakeholder bei der Sicherung kindlicher Interessen bedürfen einer Aktualisierung.

Der Vortrag verfolgt anhand aktueller Beispiele aus medien- und kinderethischer Perspektive die Frage, welche Potenziale und Herausforderungen sich für kindliche Selbstbestimmung in der digital vernetzten Welt ergeben. Mit Blick auf Kinderrechte als „Menschenrechte für Kinder“ (Maywald 2012, S. 16) wird diskutiert, was kindliche Selbstbestimmung ausmacht, wie die Eigenverantwortlichkeit von Kindern in medialen Lebenswelten gestärkt werden und dennoch wirksame Schutz- und Befähigungsräume für Kinder entstehen können. Kinderrechte werden dabei in innerem Zusammenhang von Schutz-, Befähigungs- und Partizipationsrechte verstanden und auf das Konzept der „evolving capacities,“ (Lansdown 2005) bezogen, welches die individuelle Entwicklungsdimension des Kindes in den Vordergrund rückt. Entscheidend hiernach ist, dass das Kind weder mit Autonomieansprüchen überfordert, noch dass es an wichtigen Erfahrungen gehindert wird, welche überhaupt die Grundlage von Verantwortungsübernahme und Selbstwirksamkeit (Bandura 1994) bilden. Dabei wird vermutet, dass Medienkompetenz nur eine Teilkomponente der Befähigungsbestrebungen aus kinderrechtlicher Sicht ist. Letztendlich geht es um die Stärkung kindlicher Selbstbestimmung im Kontext der Mediatisierung und mit Blick auf weiter zu untersuchende evolving capacities von Kindern.

 

Dr. phil. Ingrid Stapf habilitiert sich derzeit zu Grundlagen einer Kinder-Medien-Ethik im digitalisierten Zeitalter. Sie lehrt Medienethik an der FAU Erlangen und der FH Potsdam, war langjährige Sprecherin der Fachgruppe Kommunikations- und Medienethik in der DGPuK und ist Herausgeberin einer Reihe zur Medienethik im Nomos-Verlag.

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